Seit diesem Jahr steht Ihnen als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse die elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung. Das bedeutet, dass es einen zentralen Ort gibt, an dem Ihre medizinischen Daten hinterlegt sind. Ihre Ärzte und Therapeuten können darauf zugreifen. Das bietet viele Vorteile, da diese dann auf derselben Grundlage entscheiden können. Auch dem Rettungsdienst stehen im Notfall alle wichtigen Informationen zur Verfügungen. Dennoch können Sie entscheiden welche Informationen gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf.
Die Umsetzung dieses Systems ist bislang nicht perfekt. Es gibt datenschutzrechtliche Bedenken, die zum Beispiel der Chaos Computer Club äußert. Hier gelangen Sie zur Kritik des Chaos Computer Clubs (hier klicken). Sie haben die Möglichkeit die ePA vollständig abzulehnen.
Dennoch empfehlen wir als Praxis grundsätzlich die Nutzung der ePA. Unserer Einschätzung nach stellt die ePA eine so große Verbesserung Ihrer medizinischen Versorgung und Sicherheit dar, dass die Vorteile die Nachteile fast immer deutlich überwiegen.
Damit Ihre ePA genutzt werden kann, muss sie bei uns in der Praxis mit Ihren medizinischen Informationen "befüllt" werden. Dazu benötigen Sie im Augenblick noch eine PIN-Nummer, die Sie bei Ihrer Krankenkasse anfordern können. Kommen Sie mit der PIN und Ihrer Versichertenkarte während der Öffnungszeiten in unsere Praxis. Ein Termin ist nicht erforderlich. Wir befüllen die ePA dann mit Ihren aktuellen Diagnosen und Medikamenten. In einigen Wochen soll das Befüllen auch ohne die PIN möglich werden. Wir werden Sie informieren, wenn es soweit ist.
Ab dem Einlesen Ihrer Versichertenkarte können wir 90 Tage lang auf Ihre ePA zugreifen. Damit wir auch über diesen Zeitraum hinaus auf dem Laufenden bleiben, empfehlen wir, dass Sie uns zeitlich unbegrenzten Zugriff auf Ihre ePA gestatten. Dies können Sie meist über eine Handy-App Ihrer Krankenkasse freischalten oder über ein Formular Ihrer Krankenkasse erklären. Die Freigabe können Sie selbstverständlich jederzeit widerrufen.
Weitere Informationen zur ePA erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit (hier klicken).